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Anfrage 1910/2020-2025 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 23. Juni 2021 · TOP 3.2

Politische Werbung in städtischen Ämtern

Anfrage der FDP-Fraktion vom 16.06.2021

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion fragt nach den Regeln für die Verteilung von Werbe- und Informationsmaterialien durch Mandatstragende oder Wahlkampf-Kandidierende in städtischen Gebäuden. Hintergrund sind Presseberichte über die Verteilung von Druckerzeugnissen einer Bundestagsabgeordneten an städtische Beschäftigte, unter anderem im Gesundheitsamt, wofür die Fraktion auch nach einer Genehmigung fragt.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung verweist auf die generelle Neutralitätspflicht staatlicher Stellen, die jegliche amtliche Unterstützung von Wahlwerbung untersagt. Bei den konkret verteilten Druckerzeugnissen handelte es sich nach Auffassung der Stadt jedoch nicht um Wahlwerbung, sondern um parteineutrale Dankeskarten anlässlich der Belastungen durch die Corona-Pandemie. Die Genehmigung für die Verteilung im Gesundheitsamt wurde durch den zuständigen Beigeordneten erteilt.

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