Gefragt
Die Fraktion Die Linke erkundigt sich, wie an der Stieghorster Straße 90 planungsrechtlich eine Tagespflegeeinrichtung errichtet und betrieben werden kann. Hintergrund ist der erhebliche Mangel an Tagespflegeplätzen in Bielefeld sowie der Umstand, dass das Grundstück im Bebauungsplan als Gewerbegebiet, im Regionalplan jedoch als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt ist.
Antwort der Verwaltung
Das Bauamt teilt mit, dass eine Tagespflegeeinrichtung am Standort Stieghorster Straße 90 bauplanungsrechtlich unzulässig ist. Der geltende Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus und schließt soziale Anlagen ausdrücklich aus, wobei auch eine Befreiung von den Festsetzungen nicht möglich ist. Ein Widerspruch zum Regionalplan besteht nicht, da die Ausweisung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs auch Gewerbegebiete mit nicht wesentlich störenden Betrieben abdeckt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.