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Anfrage 2099/2025-2030 · Rat der Stadt Bielefeld · 8. Oktober 2026 · TOP 3.2

AfD und Waffenrecht: Was folgt aus der aktuellen Rechtsprechung?

Anfrage von Herrn Gugat [Einzelvertreter LiB] vom 29.09.2026

  • LiB
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Ratsmitglied Michael Gugat (LiB) erkundigt sich nach den Erkenntnissen der Stadt Bielefeld zum Umgang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen bei Personen mit extremistischen Bezügen. Anlass ist eine aktuelle Rechtsprechung zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit von AfD-Mitgliedern.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung erklärt, dass ihr keine Erkenntnisse über den Umgang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen bei Personen mit extremistischen Bezügen vorliegen, da hierfür die Polizeibehörde zuständig ist. Eine Beteiligung der Stadtverwaltung erfolgt lediglich bei der Erteilung von Jagdscheinen. Ein über die gesetzlich geregelten Mitteilungspflichten hinausgehender Informationsaustausch zwischen Stadt und Polizei würde eine gesonderte gesetzliche Grundlage erfordern.
Zahlen
  • Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bielefeld sind insgesamt 1.164 Jagdscheininhaber registriert.
  • Bei keinem der 1.164 Jagdscheininhaber liegen Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen vor.

#Waffenrecht #Jagdschein #Extremismus #Verfassungsschutz

Ausgewertet: 2099 Anfrage LiB AfD und Waffenrecht · 2099 Antwort der Verwaltung

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