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Anfrage 2143/2025-2030 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration · 14. Oktober 2026 · TOP 4.1

Einbürgerungsverfahren irakischer Staatsangehöriger

Anfrage des ACI Mitglieds Chowdry vom 06.10.2026

Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Das Ausschussmitglied John Simon Chowdry erkundigt sich nach Einbürgerungsverfahren irakischer Staatsangehöriger, die sich mangels eines gültigen Nationalpasses verzögern. Er fragt, bei wie vielen Fällen eine Unzumutbarkeit der Passbeschaffung geprüft wurde und welche alternativen Nachweise zur Klärung der Identität zugelassen werden.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass fehlende Termine bei Auslandsvertretungen oder der Aufwand zur Dokumentenbeschaffung im Irak keine Unmöglichkeit der Passbeschaffung begründen. Unterlagen könnten beispielsweise auch über Bevollmächtigte oder Verwandte vor Ort beschafft werden. Da die Passbeschaffung daher grundsätzlich als möglich und zumutbar eingestuft wird, kommen alternative Identitätsnachweise nach dem Stufenmodell derzeit nicht in Betracht.
Zahlen
  • Rund 80 Einbürgerungsverfahren irakischer Staatsangehöriger befinden sich wegen fehlender Identitätsklärung und fehlenden Nationalpasses derzeit in der Prüfung.

#Einbürgerung #Passbeschaffung #Identitätsklärung #Irak

Ausgewertet: 21432025-2030 · Antwort auf Anfrage Passbeschaffung IRAK ACI 1410126 · Stellungnahme von John Simon Chowdry zur Antwort der Verwaltung auf die Anfrage 2143

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