Gefragt
Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach Personengruppen, bei denen die Zweitwohnungssteuer erhoben wird, ohne dass eine Ummeldung zum Erstwohnsitz erreicht werden kann, wie etwa bei Dauercampern oder Soldaten. Zudem fragt sie nach Möglichkeiten zur Steuerbefreiung und den Fallzahlen für das Jahr 2020.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erläutert, dass Dauercamper melderechtlich meist keinen Erstwohnsitz auf einem Campingplatz anmelden können, nach bisheriger Satzung jedoch zweitwohnungssteuerpflichtig waren. Für Soldaten greift die Steuerpflicht nur außerhalb gesetzlicher Ausnahmeregelungen bei längerem Aufenthalt in Unterkünften, während bei Personen in Zufluchtswohnungen wie Frauenhäusern keine Zweitwohnungssteuer erhoben wird. Einen Anlass für weitergehende Befreiungen sieht die Verwaltung nicht.
- Im Jahr 2020 wurde für 86 Camper Zweitwohnungssteuer erhoben.
- Für Soldaten und Zufluchtssuchende gab es 2020 keine bekannten Fälle von Zweitwohnungssteuer.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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