Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach der Nachbetreuung junger Volljähriger nach Beendigung von Jugendhilfemaßnahmen gemäß dem reformierten Jugendhilferecht. Sie möchte wissen, welche Beratungsformen sowie Kontaktintervalle vorgesehen sind und ob unabhängige Beratungs- und Coachingstellen eingerichtet werden.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass das Jugendamt im Anschluss an eine Hilfe für junge Volljährige eine eigenständige Beratung und Begleitung nach individuellem Bedarf anbietet, die personell bedingt zunächst in der Regel für drei Monate vorgehalten wird. Bei Bedarf können sich auch ambulante Angebote freier Träger anschließen, zudem besteht jederzeit die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Kontakts. Bezüglich unabhängiger Stellen verweist die Stadt auf die Bedeutung vertrauter Bezugspersonen sowie darauf, dass formale Regelungen und Finanzierungsfragen zu Ombudsstellen noch durch das Landesjugendamt geklärt werden müssen.
- Die Nachbetreuung wird in der Regel zunächst für eine Dauer von drei Monaten vorgehalten.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.