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Anfrage 3212/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 1. Februar 2022 · TOP 4.2

Bauvorhaben Drogeriemarkt „Rossmann“, Windelsbleicher Straße, Anfrage DIE LINKE vom 17.01.2022

  • Linke

Gefragt

Die Ratsfraktion DIE LINKE fragt nach den Gründen für die Genehmigung des Drogeriemarktes „Rossmann“ an der Windelsbleicher Straße, da der Standort außerhalb des festgelegten Versorgungsbereichs liegt. Zudem möchte sie wissen, warum eine Beratung des Bauvorhabens im Beirat für Stadtgestaltung verhindert worden sei.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung erläutert, dass sich das Vorhaben nach § 34 des Baugesetzbuches in die Eigenart der Umgebung einfügt und eine Verträglichkeitsprüfung keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ergab. Daher konnte der Markt ausnahmsweise auch außerhalb des Versorgungsbereichs zugelassen und im Juli 2021 genehmigt werden. Eine Überweisung an den Gestaltungsbeirat wurde nicht verhindert; vielmehr zog die SPD einen entsprechenden Antrag zurück, weil die Genehmigung bereits vorlag und der Beirat nach einer Information keine weiteren Hinweise sah.

  • Im Juli 2020 wurde der positive Bauvorbescheid erteilt.
  • Im Dezember 2020 ging der Bauantrag ein.
  • Im Juli 2021 wurde die Baugenehmigung für das Wohn- und Geschäftshaus erteilt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Drogeriemarkt
  • #Baugenehmigung
  • #Einzelhandelskonzept
  • #Stadtgestaltung

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