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Anfrage 3231/2020-2025 · Sozial- und Gesundheitsausschuss · 25. Januar 2022 · TOP 3.6

Mehrkosten für Haushalte in Sozialleistungsbezug in der Ersatzversorgung

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.01.2022

  • Grüne

Gefragt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, wie viele Bielefelder Haushalte im Bezug von Sozialleistungen von Insolvenzen von Energieversorgern betroffen sind. Zudem möchte sie wissen, welche Möglichkeiten es gibt, die dadurch entstehenden Mehrkosten in der Ersatzversorgung abzufedern.

Antwort der Verwaltung

Die genaue Zahl betroffener Haushalte kann die Verwaltung anhand der vorliegenden Daten nicht ermitteln. Erhöhte Heizkosten bei der Gasversorgung werden für Leistungsberechtigte grundsätzlich in tatsächlicher Höhe übernommen, auch nach einem Anbieterwechsel. Stromkosten sind hingegen pauschal im bundesweit geregelten Regelbedarf enthalten; eine Abfederung durch die Stadt Bielefeld wäre nur über einen politischen Beschluss als freiwillige Leistung möglich, dessen Genehmigung durch die Finanzaufsicht jedoch fraglich ist.

  • Bundesweit meldeten im Jahr 2021 nach Angaben der Bundesnetzagentur 39 Energieversorger Insolvenz an.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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