Gefragt
Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Bielefeld und Straßen.NRW bezüglich des Ausbaus der B 61 (Herforder Straße) im Zuge des Anschlusses der L712n. Hintergrund ist ein offener Brief von 44 Organisationen, die einen Stopp des autobahnähnlichen Ausbaus und die Kündigung des Vertrags fordern. Zudem wird nach Kündigungsmöglichkeiten, Kündigungsfolgen und Eingriffen in die Natur gefragt.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr teilt mit, dass seit dem Jahr 2008 eine Planungsvereinbarung über Grundlagen, Umfang, Durchführung und Kostenregelung für den Ausbau der B 61 besteht. Bezüglich einer Kündigung verweist die Verwaltung auf die Schlussbestimmungen der Vereinbarung, wonach Änderungen der Schriftform bedürfen und unwirksame Teile durch wirtschaftlich gleichwertige Regelungen zu ersetzen sind. Zum Gegenstand der Vereinbarung gehört laut Verwaltung, dass die Stadt den Ausbau der Herforder Straße plant und sich bereit erklärt hat, auch die freie Strecke bis zum vierstreifig auszubauenden Abschnitt der L712n für die Straßenbauverwaltung mitzuplanen.
- Die zugrundeliegende Planungsvereinbarung stammt aus dem Jahr 2008.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Straßenausbau
- #Herforder Straße
- #B 61
- #Planungsvereinbarung
Hat das dein Interesse geweckt?
Schau doch mal persönlich vorbei!
Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.