Gefragt
Die Ratsfraktion Die Linke fragt, ob die Stadt Bielefeld nach einer Gesetzesänderung weiterhin sozial erfahrene Dritte bei Verwaltungsvorschriften und Widerspruchsverfahren im Sozialhilfebereich beteiligt. Zudem erkundigt sie sich nach den entsendenden Trägern sowie den Fallzahlen aus den Jahren 2019 bis 2021.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung teilt mit, dass sie weiterhin an der Beteiligung des Widerspruchsbeirats festhält. Die Mitglieder werden von der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände vorgeschlagen, vom Sozialdezernenten bestellt und vertreten Organisationen wie AWO, DRK, GfS, Diakonie, SKM und SKF. Während von 2019 bis 2021 keine allgemeinen Verwaltungsvorschriften im SGB XII erlassen wurden, war der Beirat jährlich an rund 100 bis 140 Widerspruchsverfahren beteiligt.
- Die Mitglieder des Widerspruchsbeirats werden für eine Dauer von 5 Jahren bestellt.
- Im Jahr 2019 war der Beirat an circa 140 Widerspruchsverfahren beteiligt.
- Im Jahr 2020 wurde der Widerspruchsbeirat in circa 120 Verfahren beteiligt.
- Im Jahr 2021 gab es eine Beteiligung in circa 100 Widerspruchsverfahren.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.