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Anfrage 3747/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 29. März 2022 · TOP 4.4

Anfrage zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 29.03.2022, Straße und Wegekonzept, Anfrage CDU vom 22.03.2022

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion fragt, warum die Stadt Bielefeld noch kein Straßen- und Wegekonzept erarbeitet hat und wann dieses den Gremien vorgelegt wird. Zudem erkundigt sie sich, welche Straßen und Anlieger infolge der Landesbeschlüsse eine Rückerstattung bereits gezahlter Straßenausbaubeiträge erhalten.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung teilt mit, dass für die Ausarbeitung des Konzepts umfangreiche Datenprüfungen und Programmierungen nötig waren; der Entwurf soll den politischen Gremien im Juni 2022 vorgelegt werden. Hinsichtlich der Beiträge wird klargestellt, dass die angekündigte Erhöhung der Landesförderung nur Maßnahmen mit Ausbaubeschluss ab dem 1. Januar 2018 betrifft. Da in Bielefeld zuletzt vor allem ältere Maßnahmen abgerechnet wurden und bei neueren noch keine Beitragsbescheide ergingen, ist voraussichtlich nicht mit Rückerstattungen gezahlter Beiträge zu rechnen.

  • Das Straßen- und Wegekonzept soll im Juni 2022 in die Gremien eingebracht werden.
  • Der Fördersatz des Landes zur Entlastung von Anliegerbeiträgen soll von 50 Prozent auf 100 Prozent steigen.
  • Die Landesförderung gilt nur für Maßnahmen mit Beschluss ab dem 1. Januar 2018.
  • Im März 2022 hat die Stadt zwei weitere Förderanträge beim Land Nordrhein-Westfalen gestellt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Straßenausbaubeiträge
  • #Straßen- und Wegekonzept
  • #Kommunalabgabengesetz
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