Gefragt
Die Ratsgruppe Die PARTEI erkundigt sich nach den Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit Drittstaatsangehörigkeit, die aus der Ukraine geflohen sind. Konkret fragt sie nach Perspektiven für Studium und Arbeit sowie nach den Bedingungen für die Eröffnung eines Basiskontos.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass auch Drittstaatsangehörige mit einem unbefristeten ukrainischen Aufenthaltstitel eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes erhalten, die eine Arbeitsaufnahme ermöglicht. Für andere Drittstaatsangehörige wird im Einzelfall geprüft, ob Härtefallregelungen oder fluchtunabhängige Aufenthaltstitel greifen können. Zudem stellt die Stadt klar, dass die Ausländerbehörde Sparkassen keineswegs angewiesen habe, Nicht-Ukrainern die Eröffnung eines Basiskontos zu verweigern.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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