Gefragt
Die Einzelvertreterin der Bürgernähe erkundigt sich nach der Entwicklung der Rückholquote beim Unterhaltsvorschuss in Bielefeld für die Jahre 2016 bis 2021. Zudem fragt sie nach Maßnahmen zur Verbesserung dieser Quote sowie nach der personellen Ausstattung für die Rückforderung.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung legt die Zahlen vor und erklärt, dass die Quote infolge der bundesweiten Gesetzesreform 2017 durch stark gestiegene Ausgaben gesunken ist. Zudem verfolgt seit Juli 2019 bei Neugeborenen das Landesamt für Finanzen die Ansprüche, weshalb die städtische Quote nicht mehr voll aussagekräftig ist. Als Maßnahmen nutzt die Stadt vermehrt Aufrechnungen mit Lohnsteuererstattungen und prüft eine Beschleunigung über öffentlich-rechtliche Vollstreckungen.
- 2016 lag die Rückholquote bei 24,25 Prozent bei Gesamtausgaben von 4.846.405 Euro.
- 2018 stiegen die Gesamtausgaben auf 12.533.068 Euro und die Rückholquote sank auf 13,54 Prozent.
- 2021 betrugen die Gesamtausgaben 13.292.627 Euro bei einer Rückholquote von 16,89 Prozent.
- Zum Stichtag 31. Mai 2022 waren 3.813 Rückgriffsfälle anhängig.
- Für die Rückforderungen standen 7,7 Stellen zur Verfügung, was durchschnittlich 495 Fällen pro Vollzeitkraft entspricht.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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