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Anfrage 4320/2020-2025 · Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 16. August 2022 · TOP 3.1

Behördliche Dokumentation für Photovoltaikanlagen

Anfrage der SPD vom 03.06.2022

  • SPD

Gefragt

Die SPD-Fraktion fragt, ob netzgekoppelte Photovoltaikanlagen behördlich erfasst werden und ob Leistungs- oder Flächenzuwächse anonymisiert an das Umweltamt gemeldet werden können. Zudem erkundigt sie sich nach möglichen Berichtsintervallen für den Fachausschuss.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung verweist auf das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, in dem alle netzgekoppelten Photovoltaikanlagen erfasst werden müssen. Da das Register öffentlich einsehbar ist, nutzt das Umweltamt diese Daten, um die installierte Leistung für Bielefeld auszuwerten. Das Umweltamt fragt die Daten einmal jährlich ab und veröffentlicht die Zuwächse auf der städtischen Internetseite.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Photovoltaik
  • #Marktstammdatenregister
  • #Solarenergie
  • #Klimaschutz

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