Gefragt
Die FDP-Fraktion erkundigt sich, wie die Verwaltung in einer Vorlage den Beanstandungen des Verwaltungsgerichts Minden begegnet. Das Gericht hatte fehlerhafte Werte bei Lärmberechnungen sowie eine unzureichende Berücksichtigung von Verdrängungseffekten durch Geschwindigkeitsbegrenzungen bemängelt.
Antwort der Verwaltung
Das Amt für Verkehr erklärt, dass das Verwaltungsgericht eine fehlerhafte Ermessensausübung gerügt hatte, insbesondere wegen fehlerhafter Berechnungen des Schwerlastanteils und einer fehlenden gutachterlichen Stellungnahme zum Verdrängungsverkehr. Um eine korrekte Ermessensentscheidung zu ermöglichen, wurden beide Aspekte nochmals ausführlich untersucht. Die neue Vorlage greift die bemängelten Punkte auf und dient als Grundlage für eine erneute Entscheidung.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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Termine aus den Kalendern der Parteien, automatisch abgerufen – Angaben ohne Gewähr.