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Anfrage 4379/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 11. August 2022 · TOP 2.2

Anfrage FDP-Fraktion, Tempolimit OWD: Beanstandungen des Verwaltungsgerichtes

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion fragt nach den Gründen für die hohe verwaltungsinterne Priorität einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Ostwestfalendamm. Zudem möchte sie wissen, worauf die Einschätzung für ein nächtliches Tempo 60 bereits vor Vorliegen des Lärmgutachtens basierte und warum ein Konflikt mit dem Landesbetrieb Straßen.NRW in Kauf genommen wurde.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung begründet die hohe Priorität mit dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor Verkehrslärm sowie einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden aus dem Jahr 2020. Zu der vorläufigen Einschätzung für Tempo 60 in der Nacht führten stichprobenartige Berechnungen über überschrittene Lärmgrenzwerte in Verbindung mit einem bereits vorliegenden Verkehrsgutachten. Einen Konflikt mit Straßen.NRW habe man nicht gesucht, das Vorgehen sei verwaltungsintern zur Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben abgestimmt worden.

  • Das Verwaltungsgericht Minden verpflichtete die Stadt mit Urteil vom 29.04.2020 zu einer Neubescheidung.
  • Bereits im 1. Quartal 2021 lag der Verwaltung ein Verkehrsgutachten vor.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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