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Anfrage 4382/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 11. August 2022 · TOP 4.4

Umsetzung des Ratsbeschlusses zu Coronahilfsmaßnahmen

Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.08.2022

  • FDP

Gefragt

Die FDP-Fraktion erkundigt sich nach dem Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom Februar 2022 zur Fortführung von Corona-Hilfsmaßnahmen, da Markthändlern offenbar weiterhin erhöhte Gebühren berechnet werden. Sie fragt nach dem Zeitplan für die vollständige Umsetzung, möglichen Hinderungsgründen und dem Status der einzelnen Maßnahmen.

Antwort der Verwaltung

Die zuständigen Dezernate und Ämter der Verwaltung berichten, dass zahlreiche Hilfsmaßnahmen planmäßig und ohne Hinderungsgründe umgesetzt wurden. Dazu zählen unter anderem Hilfen für Schullandheime und Schulen, die Auszahlung von Unterstützungen an Kultur- und Vereinsbereiche sowie der Verzicht auf Mietgebühren für die Frühjahrskirmes. Zudem ist die Vergnügungssteuer für Tanzveranstaltungen bis voraussichtlich April 2024 ausgesetzt.

  • Für gemeinnützige Vereine wurden Hilfen in Höhe von insgesamt 57.582 Euro bewilligt und ausgezahlt.
  • Im Kulturamt gingen für den Corona-Sonderfonds 45 Anträge ein, von denen 36 bewilligt wurden.
  • Auf Mieteinnahmen für die Frühjahrskirmes wurde in Höhe von 8.750 Euro verzichtet.
  • Die Kosten für die Zutrittsbändchen im Einzelhandel beliefen sich auf 15.000 Euro.
  • Von Bildungsgutscheinen über 1.000.000 Euro wurden bis August 2022 Gutscheine im Wert von 491.200 Euro ausgegeben.
  • Für Anfängerschwimmkurse wurden dem Sportamt 15.000 Euro bereitgestellt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Coronahilfen
  • #Gebührenerlass
  • #Vereinsförderung
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