Gefragt
Die CDU-Ratsfraktion fragt nach der Berechnungsgrundlage für die Zuschüsse, die Sportvereine für Platzwart- und Reinigungsaufgaben erhalten. Zudem möchte sie wissen, ob mit allen betroffenen Vereinen Verträge bestehen und ob die Vergütung bei Sanierungen oder Ausbauten angepasst wird.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass der Betrag individuell berechnet wird und sich aus Kosten für Reinigung und Platzwartaufgaben zusammensetzt. Für die Reinigung erhalten Vereine die Hälfte der zuvor städtisch aufgewandten Kosten, während der Platzwartanteil über vier feste Kategorien nach Anzahl der Plätze und Vereine geregelt ist. Mit allen Vereinen, die diese Aufgaben übernehmen, existieren entsprechende Verträge, und Anpassungen erfolgen bei einem Wechsel der Kategorie durch veränderte Platz- oder Vereinszahlen.
- Für Reinigungsaufgaben erhalten Vereine 50 % der zuvor aufgewandten Reinigungskosten abzüglich Reinigungsmittel.
- In Kategorie 1 (1 Sportplatz, 1 Verein) beträgt der jährliche Festbetrag 2.500 Euro.
- In Kategorie 2 (1 Sportplatz, mehrere Vereine) beträgt der jährliche Festbetrag 4.500 Euro.
- In Kategorie 3 (2 Sportplätze, 1 Verein) beträgt der jährliche Festbetrag 4.000 Euro.
- In Kategorie 4 (2 Sportplätze, mehrere Vereine) beträgt der jährliche Festbetrag 6.000 Euro.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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CDU Bielefeld: Finissage Christine Engel Wiethüchter
Kreisgeschäftsstelle der CDU Bielefeld, Leineweberclub
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