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Anfrage 4888/2020-2025 · Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz · 20. Oktober 2022 · TOP 3.4

Baumschutzsatzung

Anfrage der CDU vom 11.10.2022

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich nach den praktischen Auswirkungen der neuen Baumschutzsatzung. Sie fragt, woher künftig Weihnachtsbäume für öffentliche Plätze stammen sollen und wie mit starken Kronenschnitten bei Fassadennähe verfahren wird.

Antwort der Verwaltung

Der Umweltbetrieb prüft gespendete Weihnachtsbäume, für die bei Geltung der Baumschutzsatzung ein Antrag auf Ausnahme oder Befreiung gestellt werden muss; fehlen geeignete Bäume, werden sie zugekauft. Eingriffe in die Baumkrone sind zwar grundsätzlich verboten, können aber bei Gefahren für Personen oder bedeutende Sachwerte ausnahmsweise genehmigt werden. Das Umweltamt prüft solche Fälle individuell und berät die Eigentümerinnen und Eigentümer bei Bedarf vor Ort zu Alternativen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Baumschutzsatzung
  • #Weihnachtsbäume
  • #Baumpflege
  • #Fällgenehmigung

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