Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach dem Umsetzungsstand eines Beschlusses zur verpflichtenden Festschreibung von Photovoltaikanlagen in Bebauungsplänen. Sie fragt, wann eine rechtssichere Formulierung des Rechtsamtes vorliegt und ob eine Solarpflicht auch bei Neubauten in Gebieten mit bestehenden Bebauungsplänen rechtlich möglich ist.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung teilt mit, dass bereits 2021 gemeinsam mit dem Rechtsamt und dem Umweltamt eine Musterfestsetzung zur Solarnutzung erarbeitet und bereits in zahlreichen neuen Bebauungsplanverfahren angewendet wurde. Bei bestehenden Bebauungsplänen ohne entsprechende Festsetzung sowie bei Vorhaben im Innen- oder Außenbereich kann die Bauaufsicht die Errichtung von Photovoltaikanlagen nach Auskunft des Rechtsamtes jedoch nicht verbindlich einfordern. Anders als in manchen anderen Bundesländern fehlt im Klimaschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eine allgemeine landesrechtliche Solarpflicht.
- Laut Anfrage wird das Potenzial für Photovoltaik in Bielefeld zu weniger als 5 Prozent genutzt.
- Die städtische Musterfestsetzung greift bei geeigneten Dachflächen von mehr als 50 Quadratmetern Größe.
- Auf mindestens 50 Prozent der geeigneten Dachfläche müssen laut Musterfestsetzung Photovoltaikmodule installiert werden.
- Die Regelung wurde bereits in 13 Bebauungsplanverfahren festgesetzt.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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