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Anfrage 6182/2020-2025 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 7. Juni 2023 · TOP 3.1

Bürgerkoffereinsatz in der JVA Bielefeld-Brackwede

Anfrage der Bürgernähe vom 11.05.2023

Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Wählergemeinschaft Bürgernähe erkundigt sich, warum der mobile Bürgerkoffer nicht in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede zur Ausstellung von Ausweisen eingesetzt wird. Sie begründet dies mit Sicherheitsrisiken, Stigmatisierung und einem hohen Personalaufwand bei der Begleitung von Inhaftierten zur Bürgerberatung.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung sieht keine Notwendigkeit für die Beschaffung und den Einsatz eines Bürgerkoffers in der JVA, da seit über 15 Jahren ein funktionierendes Verfahren besteht. Der tatsächliche Bedarf liege mit maximal fünf Ausweisen pro Monat deutlich niedriger als von der Bürgernähe angenommen, und die Termine vor Ort liefen zügig und unauffällig ab. Zudem würde ein Einsatz vor Ort Fachpersonal binden und dadurch das reguläre Terminangebot für andere Bürgerinnen und Bürger verringern. Die Entscheidung darüber liege als Geschäft der laufenden Verwaltung in der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters.
Zahlen
  • 2019 stellte die Bürgerberatung 39 Personalausweise für JVA-Inhaftierte aus.
  • 2021 wurden 60 Personalausweise für Inhaftierte ausgestellt.
  • 2022 gab es 54 Ausstellungen von Personalausweisen für die JVA.
  • Bis Mai 2023 wurden 26 Personalausweise für JVA-Inhaftierte ausgestellt.
  • Der Spitzenbedarf liegt bei 5 Personalausweisen pro Monat.

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