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Anfrage 6307/2020-2025 · Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 14. Juni 2023 · TOP 3.2

Verpackungssteuer

Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die SPD-Fraktion erkundigt sich vor dem Hintergrund eines Gerichtsurteils zur Verpackungssteuer in Tübingen nach einer Einführung in Bielefeld. Sie fragt, ob eine solche Steuer Müll im öffentlichen Raum reduzieren würde, als Anreiz für Mehrwegsysteme dienen könnte und ob die Verwaltung eine Einführung empfiehlt.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass die genaue Wirkung auf das Müllaufkommen und als Anreiz für Mehrwegsysteme derzeit schwer belastbar abzuschätzen sei, zumal bereits gesetzliche Mehrwegpflichten bestehen. Eine Einführung empfiehlt die Verwaltung aktuell noch nicht, da die schriftliche Urteilsbegründung und eine mögliche Befassung des Bundesverfassungsgerichts noch abgewartet werden sollten. Zudem sei die Steuererhebung sowohl für die Verwaltung als auch für die betroffenen Betriebe mit einem erheblichen bürokratischen und personellen Aufwand verbunden.
Zahlen
  • Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegangebotspflicht für Betriebe mit mindestens 80 Quadratmetern Verkaufsfläche oder mehr als fünf Beschäftigten.
  • In Tübingen mit rund 90.000 Einwohnern sind etwa 440 Betriebe von der dortigen Steuer betroffen.
  • Hochgerechnet auf Bielefeld wären voraussichtlich rund 1.600 Betriebe von einer Verpackungssteuer betroffen.

#Verpackungssteuer #Müllvermeidung #Mehrwegsysteme #Einwegverpackungen

Ausgewertet: 23-06-14 Anfrage Verpackungssteuer · Antwort zur Anfrage Verpackungssteuer

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