Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich nach dem Verkauf lebender Tiere auf Bielefelder Wochenmärkten, nachdem der Verkauf lebender Wollhandkrabben für Kritik gesorgt hatte. Sie möchte wissen, welche Tiere auf welchen Märkten angeboten werden, wie dies mit dem Tierschutz vereinbar ist und wie die Stadt den Verkauf dauerhaft unterbinden kann.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung teilt mit, dass derzeit lediglich auf dem Hauptmarkt und nur unregelmäßig lebende Krebstiere durch einen Fischhändler verkauft werden. Der Verkauf ist gesetzlich nicht verboten, allerdings müssen Vorgaben der Tierschutzschlachtverordnung eingehalten werden; der betroffene Stand wurde im April 2023 bereits kontrolliert und belehrt. Eine rechtssichere Möglichkeit, den nach der Bundesgewerbeordnung zulässigen Verkauf auf kommunaler Ebene dauerhaft zu untersagen, gibt es nicht.
- Zahlen
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- Beim Kochen lebender Krustentiere muss das kochende Wasser mindestens das 10-fache Volumen der Körpermasse des Tieres umfassen, beispielsweise 4 Liter Wasser für ein 400 Gramm schweres Krustentier.
#Wochenmärkte #Tierschutz #Krebstiere #Gewerberecht
Ausgewertet: VL 6407 Anfrage Lebende Tiere auf Wochenmärkten · Zur VL 6407 Anfrage Tiere Wochenmarkt - Antwort der Verwaltung
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- 6. September 2023 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · TOP 3.1 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem