Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die AfD-Ratsgruppe erkundigt sich nach den Methoden und Ansätzen der Stadtverwaltung, um Ideen der Bielefelder Bürgerschaft zu Haushalts- und Sparfragen in den politischen Prozess einzubinden. Zudem möchte sie wissen, wie die Bürgerinnen und Bürger über diese Beteiligungsmöglichkeiten informiert werden.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung verweist auf die gesetzlichen Beteiligungsrechte, nach denen der Entwurf der Haushaltssatzung öffentlich in der Bürgerberatung, den Bezirksämtern sowie online zur Einsicht bereitgestellt wird. Bürgerinnen und Bürger sowie Abgabepflichtige haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung entscheidet. Über diese Einsichtnahme- und Einwendungsmöglichkeiten wird über ortsübliche Tageszeitungen informiert.
- Zahlen
-
- Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 lag bis zum 14.12.2023 öffentlich zur Einsicht aus.
- Für Einwendungen gegen den Haushaltsentwurf wird eine Frist von mindestens 14 Tagen festgelegt.
#Haushaltsplanung #Bürgerbeteiligung #Einwendungen #Öffentlichkeitsbeteiligung
Ausgewertet: 6710 Anfrage AfD Partizipation Haushalt · 6710 Antwort der Verwaltung
Im Ratsinformationssystem
Behandelt in
- 14. September 2023 · Rat der Stadt Bielefeld · TOP 3.6 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem