Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach den Gründen für gerichtliche Einigungen bei Zwangsgeldern gegen eine Bauherrin trotz rechtmäßiger Stilllegungsverfügung. Zudem möchte sie wissen, auf welche Höhe die Zwangsgelder gesenkt wurden und ob die Gelder für ehrenamtliche Naturschutzvereine verwendet werden.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung erklärt, dass es sich nicht um einen klassischen Vergleich handelte, sondern das Gericht wegen sehr kurzer Zeitabstände zwischen den Festsetzungen Prozessrisiken sah und eine Reduzierung anregte. Daraufhin halbierte die Stadt das zweite Zwangsgeld, worauf die Klägerin beide Klagen zurücknahm und die Verfahrenskosten übernahm. Eine Zweckbindung für Naturschutzvereine ist gesetzlich nicht vorgesehen; die Gelder fließen in den allgemeinen städtischen Haushalt.
- Zahlen
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- Das erste Zwangsgeld betrug 20.000 Euro.
- Das zweite Zwangsgeld wurde von ursprünglich 40.000 Euro auf 20.000 Euro reduziert.
- Beide Zwangsgeldfestsetzungen wurden über jeweils 20.000 Euro bestandskräftig.
#Zwangsgeld #Stilllegungsverfügung #Baustopp #Verwaltungsgericht
Ausgewertet: 42-Anfrage B90 Ausschuss · 20231018 Stellungnahme ö Hagedorn (003)
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- 24. Oktober 2023 · Stadtentwicklungsausschuss · TOP 2.1 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem