Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die FDP fragt, warum die Zufahrt zur ELAN-Tankstelle an der Artur-Ladebeck-Straße stadteinwärts durch eine durchgezogene Linie verboten sei. Hintergrund ist die Einführung eines Radfahrstreifens, durch den an der Einfahrt keine gestrichelte, sondern eine durchgezogene Linie markiert wurde.
- Antwort der Verwaltung
- Die Stadtverwaltung stellt klar, dass die Zufahrt zur Tankstelle rechtlich nicht verboten ist. Laut Straßenverkehrsordnung darf eine durchgezogene Linie, die einen Radfahrstreifen abgrenzt, überfahren werden, um eine sonst nicht erreichbare Grundstückszufahrt anzusteuern. Voraussetzung dafür ist, dass der Verkehr auf dem Radweg dabei weder gefährdet noch behindert wird.
#Artur-Ladebeck-Straße #Radfahrstreifen #Grundstückszufahrt #Markierung
Ausgewertet: V6949 Anfrage FDP Ausschuss · 20231014 Antwort zur Anfrage FDP ALS Tankstelle
Im Ratsinformationssystem
Behandelt in
- 24. Oktober 2023 · Stadtentwicklungsausschuss · TOP 2.4 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem