Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die Fraktion DIE LINKE fragt nach den Voraussetzungen für die Festlegung einer Ortsdurchfahrt bei Landesstraßen und wie die Stadt Bielefeld ein solches Verfahren beantragen kann. Hintergrund ist, dass nach Ansicht der Fraktion mehrere bebaute Straßenabschnitte im Stadtgebiet fälschlicherweise nicht als Ortsdurchfahrt eingestuft sind.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung verweist auf das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach eine Ortsdurchfahrt innerhalb einer geschlossenen Ortslage liegen und der Erschließung anliegender Grundstücke dienen muss. Ändert sich der Charakter eines Streckenabschnitts, beispielsweise durch neue Ansiedlungen oder Bebauungspläne, leitet einer der Beteiligten ein formalisiertes Prüf- und Änderungsverfahren ein. Dieses Verfahren wird nach Abschluss förmlich bekannt gemacht.
#Ortsdurchfahrt #Landesstraße #Straßen- und Wegegesetz #Verkehrsplanung
Ausgewertet: V6957 Anfrage Linke Ausschuss · AW 20231023 Mitteilung StEA Einrichtung OD Die Linke
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- 24. Oktober 2023 · Stadtentwicklungsausschuss · TOP 2.10 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem