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Anfrage 7179/2020-2025 · Schul- u. Sportausschuss · 16. Januar 2024 · TOP 3.5.1

Sportmöglichkeiten bei Hallensperrungen/Hallenmangel

Anfrage der Bürgernähe vom 21.11.2023

Gefragt

Die Wählergemeinschaft Bürgernähe fragt, wie der Sportunterricht für Jugendliche bei Sanierungen oder Sperrungen von Sporthallen sichergestellt werden kann. Zudem erkundigt sie sich, ob Kooperationen mit Fitnessstudios oder anderen zertifizierten Sportanbietern als Ausweichmöglichkeit infrage kommen.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung betont, dass bei Sperrungen immer individuelle Lösungen gesucht werden müssen, bei kurzfristigen Ausfällen jedoch meist keine Ausweichorte gefunden werden können. Bei längeren Sperrungen wird zunächst nach Kapazitäten in benachbarten städtischen Sporthallen gesucht und anschließend geprüft, ob vereinseigene Hallen genutzt werden können. Ein Ausweichen auf Fitnessstudios oder private Dritte wird erst als letzte Möglichkeit erwogen, da dauerhafte Vereinbarungen erhebliche Kosten für feste Kontingente verursachen würden, deren tatsächliche Nutzung fraglich ist.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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