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Anfrage 7206/2020-2025 · Rat der Stadt Bielefeld · 14. Dezember 2023 · TOP 3.4

Winterdienst in Bielefeld

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.12.2023

  • Grüne
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach den gesetzlichen Vorschriften und Abläufen des Winterdienstes auf Radwegen in Bielefeld. Zudem möchte sie wissen, wie die Räumung priorisiert wird – insbesondere mit Blick auf Wege zu Kitas und Schulen – und welche umweltschonenden Streumittel zum Einsatz kommen.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung räumt Radwege nach gesetzlichen Pflichten vorrangig an gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen, bemüht sich jedoch, wichtige Hauptrouten gleichrangig mit Kfz-Fahrbahnen zu bedienen. Eine gesonderte Bevorzugung von Kitas und Schulen über Nebenstrecken erfolgt nicht, zudem liegt die Räumpflicht für Gehwege bei den Anliegern. Um Streusalz möglichst sparsam einzusetzen, nutzen die Räumfahrzeuge moderne Feuchtsalztechnik mit Sole, da wirksame und umweltfreundlichere Alternativen wie Splitt auf Radwegen Sicherheitsrisiken bergen.
Zahlen
  • Für den Winterdienst auf Radwegen hält die Stadtreinigung insgesamt 19 Schmalspurfahrzeuge vor.
  • Nach nächtlichen Schneefällen beginnt der städtische Winterdienst zwischen 4:00 Uhr und 5:00 Uhr, an manchen Einsatztagen bereits ab 3:30 Uhr.
  • Die wichtigsten Straßen sollen bis 7:00 Uhr geräumt und gestreut sein.
  • Die übliche Pflichtzeit für den Winterdienst im Tagesverkehr liegt zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr.

#Winterdienst #Radwege #Streusalz #Verkehrssicherheit

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