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Anfrage 7557/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 5. März 2024 · TOP 3.2

Anfrage FDP-Fraktion "Verstöße gegen die gesetzliche Falzvorschrift bei Bauplänen"

  • FDP
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die FDP-Fraktion fragt nach der Zahl der geahndeten Verstöße gegen gesetzliche Falzvorschriften bei Bauplänen in den letzten Jahren in Bielefeld. Anlass ist die Schilderung eines Bauunternehmers in einer Talkshow, wonach Baupläne von Behörden wegen falscher Faltung zurückgeschickt worden seien.
Antwort der Verwaltung
Das Bauamt stellt klar, dass es über die Vorgabe von dauerhaftem und lichtbeständigem Papier hinaus keine rechtlichen Vorgaben für eine bestimmte Faltung von Bauplänen gibt. Dem Bauamt ist zudem kein einziger Fall bekannt, in dem die Prüfung eines Bauantrags wegen einer fehlerhaften Faltung abgelehnt wurde. Bauanträge können in Bielefeld sowohl digital als auch in Papierform eingereicht werden.

#Baupläne #Bauamt #Bürokratie #Bauantrag

Ausgewertet: 44-Anfrage FDP Ausschuss · 20240221 Stellungnahme ö Faltung von Bauvorlagen

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