Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die FDP-Fraktion fragt nach der Zahl der geahndeten Verstöße gegen gesetzliche Falzvorschriften bei Bauplänen in den letzten Jahren in Bielefeld. Anlass ist die Schilderung eines Bauunternehmers in einer Talkshow, wonach Baupläne von Behörden wegen falscher Faltung zurückgeschickt worden seien.
- Antwort der Verwaltung
- Das Bauamt stellt klar, dass es über die Vorgabe von dauerhaftem und lichtbeständigem Papier hinaus keine rechtlichen Vorgaben für eine bestimmte Faltung von Bauplänen gibt. Dem Bauamt ist zudem kein einziger Fall bekannt, in dem die Prüfung eines Bauantrags wegen einer fehlerhaften Faltung abgelehnt wurde. Bauanträge können in Bielefeld sowohl digital als auch in Papierform eingereicht werden.
#Baupläne #Bauamt #Bürokratie #Bauantrag
Ausgewertet: 44-Anfrage FDP Ausschuss · 20240221 Stellungnahme ö Faltung von Bauvorlagen
Im Ratsinformationssystem
Behandelt in
- 5. März 2024 · Stadtentwicklungsausschuss · TOP 3.2 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem