Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die Fraktion Die Linke erkundigt sich nach den rechtlichen Bedingungen für Wohnungsbau in Landschaftsschutzgebieten. Hintergrund sind Irritationen in der Bevölkerung, da Bauvorhaben in diesen Bereichen teils genehmigt und teils abgelehnt werden.
- Antwort der Verwaltung
- Das Bauamt erklärt, dass Bauten im Landschaftsschutzgebiet grundsätzlich strengen Verboten unterliegen, Ausnahmen jedoch über das Bundesbaugesetzbuch möglich sind. Genehmigungsfähig sind vor allem baurechtlich privilegierte Vorhaben, etwa für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, sowie gesetzlich begünstigte Vorhaben wie die Umnutzung alter Hofstellen oder Ersatzneubauten. Zudem gilt für Altbauten Bestandsschutz, und innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile setzt sich das Baurecht gegenüber dem Landschaftsschutz durch.
- Zahlen
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- In Bielefeld gibt es 22 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von rund 12.522 Hektar.
- Landschaftsschutzgebiete machen 48,5 Prozent des Bielefelder Stadtgebietes aus.
- Bei einer Nutzungsänderung land- oder forstwirtschaftlicher Gebäude dürfen höchstens fünf weitere Wohnungen je Hofstelle entstehen.
- Die Erweiterung eines zulässigen Wohngebäudes im Außenbereich ist auf bis zu höchstens zwei Wohnungen möglich.
#Landschaftsschutzgebiet #Wohnungsbau #Baurecht #Außenbereich
Ausgewertet: 43-Anfrage Linke Ausschuss · 202403 Stellungnahme ö Wohnungsbau LSG
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- 5. März 2024 · Stadtentwicklungsausschuss · TOP 3.6 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem