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Anfrage 7873/2020-2025 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · 17. April 2024 · TOP 2.1

Überwachung der Regelungen des Cannabisgesetzes (CanG) durch die Stadt Bielefeld

Anfrage der CDU-Fraktion vom 09.04.2024

  • CDU
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die CDU-Fraktion fragt, welche Regelungen des neuen Cannabisgesetzes durch das städtische Ordnungsamt überwacht werden müssen und wie diese Kontrollen zeitnah sichergestellt werden.
Antwort der Verwaltung
Die Stadtverwaltung verweist darauf, dass die Zuständigkeit für die Kontrollen mangels landesspezifischer Regelungen nach Ansicht des Städtetags NRW derzeit beim Land und nicht bei den örtlichen Ordnungsbehörden liegt. Auch für die Überwachung von Anbauvereinigungen ab Juli 2024 fehlt bisher eine eindeutige Zuständigkeitsregelung. Da das Ordnungsamt diese Regelungslücke als unbefriedigend einstuft, tauscht es sich bereits mit der Polizei, dem Gesundheitsamt, Fachberatungsstellen und anderen NRW-Großstädten aus.

#Cannabisgesetz #Ordnungsamt #Überwachung #Zuständigkeit

Ausgewertet: VL 7873 Anfrage CDU Cannabis · zur VL 7873 Anfrage CDU Cannabis ANTWORT

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