Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die CDU-Fraktion fragt, wie das Ordnungsamt auf dem Leinewebermarkt 2024 das Cannabisverbot kontrolliert und Verstöße verfolgt hat. Zudem erkundigt sie sich nach der Zahl der festgestellten Verstöße sowie dem Vorgehen bei künftigen Veranstaltungen.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung erklärt, dass für die Verfolgung von Straftaten die Polizei zuständig ist. Das Ordnungsamt hat das Festgelände im Hinblick auf Ordnungswidrigkeiten intensiv bestreift und war vor Ort als Ansprechpartner präsent. Bezüglich Cannabis wurden keine Verstöße festgestellt; auch bei künftigen Veranstaltungen verfolgt die Verwaltung Ordnungswidrigkeiten und überlässt Straftaten der Polizei.
#Cannabisverbot #Leinewebermarkt #Ordnungsamt #Ordnungswidrigkeiten
Ausgewertet: VL 8226 Anfrage CDU Cannabis Leineweber · Zur VL 8226 Antwort zur Anfrage CDU-Fraktion Cannabisverbot auf dem Leinewebermarkt 2024
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- 19. Juni 2024 · Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschuss · TOP 3.1 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem