Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die Wählergruppe Lokaldemokratie in Bielefeld fragt, welche kommunalen Steuern, Gebühren und Abgaben rechtlich einkommensabhängig erhoben werden dürfen und welche tatsächlich bereits so oder nicht so erhoben werden.
- Antwort der Verwaltung
- Die Verwaltung legt die Ergebnisse einer verwaltungsweiten Umfrage vor. Einkommensabhängig erhoben werden unter anderem die Gewerbesteuer, OGS- und Kita-Elternbeiträge, Schülerfahrkosten über Befreiungsregelungen sowie Kostenbeiträge der Kinder- und Jugendhilfe, während es bei der Hundesteuer eine Sozialermäßigung gibt. Der überwiegende Teil der städtischen Abgaben – wie Grundsteuer, Abfall- und Abwassergebühren, Parkgebühren oder Gebühren für den Rettungsdienst – darf oder wird hingegen nicht nach Einkommen gestaffelt erhoben.
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Ausgewertet: Anfrage einkommensabhängige Abgaben · Antwort FiPA Anfrage einkommensabhängige Abgaben
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- 19. Dezember 2024 · Finanz- und Personalausschuss · TOP 2 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem