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Anfrage 9223/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 10. Dezember 2024 · TOP 4.3

Kriterien von Spielplätzen im B-Plan

Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.12.2024

  • SPD
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die SPD-Fraktion fragt, an welcher Stelle Kriterien für Bebauungspläne geändert werden können, um privaten Investoren beim Bau von Spielplätzen Vorgaben für einen „inklusiven Spielplatz“ aufzuerlegen.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass die Vorgaben im Baugesetzbuch abschließend sind und der Stadt kein weitergehendes Festsetzungsrecht in Bebauungsplänen zusteht. Bei der Errichtung öffentlicher Spielplätze durch private Investoren beraten und begleiten jedoch das Umweltamt und der Umweltbetrieb die fachliche Ausgestaltung. Zudem regelt die Landesbauordnung, dass private Kleinkinderspielplätze barrierefrei erreichbar sein müssen, wofür die Stadt Details zur Ausstattung über eine eigene Satzung festlegen kann.

#Spielplätze #Inklusion #Bebauungsplan #Barrierefreiheit

Ausgewertet: 41-Anfrage SPD Ausschuss · 9223 20241205 Stellungnahme ö Spielplätze

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