Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die AfD-Ratsgruppe erkundigt sich nach in der Volkshochschule ausgelegten Flyern des „Bielefelder Bündnisses gegen Rechts“. Sie fragt, wie sich diese Auslage mit dem staatlichen Neutralitätsgebot verträgt, ob vergleichbare Aufrufe gegen extrem linke Parteien zulässig wären und welche Konsequenzen gezogen werden.
- Antwort der Verwaltung
- Die Stadtverwaltung stellt klar, dass die Auslage solcher Flyer in kommunalen Gebäuden gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstößt; dies gelte gleichermaßen für Aufrufe gegen extrem linke Parteien. Die Flyer seien jedoch ohne Zustimmung oder Kenntnis des Personals durch Dritte ausgelegt worden. Unmittelbar nach Bekanntwerden wurden die Materialien aus der Volkshochschule entfernt.
#Volkshochschule #Neutralitätsgebot #Flyer #Politische Werbung
Ausgewertet: 9485 Anfrage AfD parteipol. Negativwerbung in VHS · 9485 Antwort der Verwaltung
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- 6. Februar 2025 · Rat der Stadt Bielefeld · TOP 2.2 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem