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Anfrage 9535/2020-2025 · Jugendhilfeausschuss · 12. Februar 2025 · TOP 2.1

Inanspruchnahme von BuT-Leistungen

Anfrage der CDU-Fraktion

  • CDU

Gefragt

Die CDU-Fraktion erkundigt sich, wie der Verfall von Fördermitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket verhindert und der Zugang zu den Leistungen erleichtert werden kann. Zudem fragt sie nach digitalen Antragsmöglichkeiten und dem automatischen Import bereits vorliegender Daten von Stadt und Finanzamt.

Antwort der Verwaltung

Die Verwaltung verweist auf gesetzliche Erleichterungen sowie die im August 2022 eingeführte Bildungskarte, die den Zugang und die Abrechnung für die meisten Berechtigten weitgehend automatisiert und digitalisiert hat. Für Beziehende von Wohngeld und Kinderzuschlag bleibt eine gesonderte Beantragung allerdings gesetzlich vorgeschrieben. Eine Digitalisierung des Antragsverfahrens für die Lernförderung wird derzeit geprüft, während ein Datenaustausch mit den Finanzbehörden aus rechtlichen und technischen Gründen nicht möglich ist.

  • Aktuell sind rund 25.800 Bildungskarten aktiviert.
  • Vor Einführung der Bildungskarte bezogen etwa 13.000 Kinder Leistungen.
  • Im Jahr 2024 wurden Leistungen in Höhe von 16 Millionen Euro bewilligt.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Bildung und Teilhabe
  • #Bildungskarte
  • #Lernförderung
  • #Digitalisierung

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