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Anfrage 9615/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 25. Februar 2025 · TOP 3.1

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "Soziale Erhaltungssatzung" vom 11.02.25

  • Grüne
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, in welchen Bielefelder Quartieren Entwicklungen vorliegen, die den Erlass einer Sozialen Erhaltungssatzung rechtfertigen könnten. Zudem erkundigt sie sich nach alternativen Instrumenten, um Bewohnerinnen und Bewohner vor Verdrängung durch bauliche Aufwertungen oder Nutzungsänderungen zu schützen.
Antwort der Verwaltung
Das Bauamt sieht aktuell in keinem Stadtbezirk einen so erheblichen baulichen Umwandlungsprozess mit einhergehender Verdrängung, der den Erlass einer Milieuschutzsatzung rechtfertigen würde. Zur Stabilisierung von Quartieren setzt die Stadt bereits auf integrierte Stadtentwicklungskonzepte (INSEK). Drohen durch geplante Vorhaben ungewollte städtebauliche Entwicklungen, kann die Verwaltung zudem über Bauleitplanverfahren und zugehörige Sicherungsinstrumente steuernd eingreifen.

#Soziale Erhaltungssatzung #Milieuschutz #Verdrängung #Stadtentwicklung

Ausgewertet: 42-Anfrage B90 Ausschuss · 20250217 Stellungnahme ö Milieuschutzsatzung

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