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Anfrage 9646/2020-2025 · Stadtentwicklungsausschuss · 25. Februar 2025 · TOP 3.8

Umgestaltung des Emil-Groß-Platzes

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2025

  • Grüne
Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
Gefragt
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt, ob die geplante Umgestaltung der Verkehrsführung am Emil-Groß-Platz durch die Neuerungen der Straßenverkehrs-Ordnung auch ohne eine Teileinziehung von Straßen umgesetzt werden kann. Hintergrund ist eine Klage gegen die Teileinziehung von Bereichen der Arndtstraße, die die Bauarbeiten vorerst blockiert.
Antwort der Verwaltung
Die Verwaltung erklärt, dass eine Umsetzung ohne Teileinziehung nicht möglich ist. Die Neuregelungen der Straßenverkehrs-Ordnung greifen hier nicht, da weder Bus-Sonderfahrstreifen noch zusätzliche Flächen für Rad- oder Fußverkehr geschaffen werden, sondern die Fahrbahn erhalten bleibt. Da lediglich einzelne Nutzergruppen dauerhaft ausgeschlossen werden sollen, darf dies nicht der Widmung der Straße widersprechen und setzt weiterhin eine straßenrechtliche Teileinziehung voraus.

#Emil-Groß-Platz #Verkehrsführung #Teileinziehung #Straßenverkehrs-Ordnung

Ausgewertet: 42-Anfrage B90 Ausschuss · 25022025 Antwort Umgestaltung Emi-Groß-Platz § 45 Abs. 1 Nr. 7

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