Anfrage und Antwort – von einer KI zusammengefasst
- Gefragt
- Die Ratsfraktion DIE LINKE fragt, nach welchen Kriterien auf Wegen in Grünzügen entweder das Schild „Gehweg“ mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ oder das Schild „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ aufgestellt wird. Sie begründet dies damit, dass vielen Radfahrenden die unterschiedlichen Vorrangregeln der beiden Schilder nicht bekannt seien.
- Antwort der Verwaltung
- Das Amt für Verkehr teilt mit, dass das Radfahren in Grünanlagen laut städtischer Verordnung grundsätzlich verboten ist und nur in Ausnahmefällen per Beschilderung gestattet wird. Dabei ist generell die Regelung „Gehweg, Radfahrer frei“ vorgesehen, um den Belangen von Fußgängerinnen und Fußgängern Vorrang zu geben. Schilder, die einen gemeinsamen Geh- und Radweg ausweisen, stammen aus dem Altbestand und sollen schrittweise ausgetauscht werden.
#Radverkehr #Grünanlagen #Beschilderung #Fußverkehr
Ausgewertet: V9870 Anfrage Linke Ausschuss · 20250324 Antwort auf Anfragen - Radverkehr in Grünanlagen
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- 25. März 2025 · Stadtentwicklungsausschuss · TOP 3.3 Tagesordnung Sitzung im Ratsinformationssystem