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Sozial- und Gesundheitsausschuss · 21. Januar 2020 · TOP 10

Festsetzung der Bekleidungspauschale gem. § 27b Abs. 4 SGBXII Berichterstattung: Frau Krutwage

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat einstimmig beschlossen, die Bekleidungspauschale für Bewohner von Einrichtungen ab Januar 2020 anzuheben und monatlich auszuzahlen. Der Betrag richtet sich künftig nach dem Regelbedarf und liegt zunächst bei 30,29 Euro pro Monat. Damit soll sichergestellt werden, dass die Beträge den tatsächlichen Bedarf besser decken und mit künftigen Anpassungen des Regelbedarfs steigen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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