Frisch Auf! Bielefeld

Sozial- und Gesundheitsausschuss · 21. Januar 2020 · TOP 9

Erhöhung der Vertragssumme der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit dem Kulturzentrum für Hörgeschädigte Berichterstattung: Frau Krutwage

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Die Stadt Bielefeld erhöht den jährlichen Zuschuss für das Kulturzentrum für Hörgeschädigte um 3.500 Euro auf jährlich 12.908 Euro für die Jahre 2020 bis 2022. Auch für 2019 wird dieser Betrag einmalig nachgezahlt, um Defizite durch notwendige Saalmieten auszugleichen. Damit wird das Fortbestehen der kulturellen Angebote für hörgeschädigte Menschen gesichert.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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