Worum es geht
Die Stadt Bielefeld erhöht den jährlichen Zuschuss für das Kulturzentrum für Hörgeschädigte um 3.500 Euro auf jährlich 12.908 Euro für die Jahre 2020 bis 2022. Auch für 2019 wird dieser Betrag einmalig nachgezahlt, um Defizite durch notwendige Saalmieten auszugleichen. Damit wird das Fortbestehen der kulturellen Angebote für hörgeschädigte Menschen gesichert.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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