Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 12. November 2020 · TOP 7.1

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 190 zur Festlegung rechtsverbindlicher Schuleinzugsbereiche für die Grundschule Ummeln, Brocker Schule und Queller Schule

Einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig bei einigen Enthaltungen verbindliche Einzugsbereiche für drei Grundschulen bestätigt. Dies betrifft die Grundschule Ummeln, die Brocker Schule sowie die Queller Schule und bestimmt, welche Schule die Kinder aus den jeweiligen Gebieten besuchen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Grundschulen
  • #Schulbezirke
  • #Schulentwicklung

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