Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 12. November 2020 · TOP 7.5

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 200 des Rates: Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) für das Bebauungsplanverfahren Nr. II/V6 „Wohnen zwischen den Straßen Blackenfeld und Heidbrede“ für das Gebiet östlich der Straße Blackenfeld und nördlich der Straße Heidbrede sowie 257. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnen zwischen den Straßen Blackenfeld und Heidbrede“ im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB – Stadtbezirk Jöllenbeck –

Einstimmig bei einigen Enthaltungen beschlossen

Worum es geht

Für ein geplantes Wohngebiet zwischen den Straßen Blackenfeld und Heidbrede in Jöllenbeck hat der Rat einstimmig bei einigen Enthaltungen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt. Bürgerinnen und Bürger können sich damit frühzeitig in die Bau- und Flächennutzungsplanung einbringen.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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