Worum es geht
Der Digitalisierungsausschuss hat einen Antrag mehrheitlich abgelehnt, der den Einsatz externer Dienstleister bei der Digitalisierung der Stadtverwaltung prüfen sollte. Ziel des Vorhabens war es zu klären, ob durch Vergaben an Dritte die gesetzlichen Fristen des Onlinezugangsgesetzes eingehalten werden können.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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