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Sozial- und Gesundheitsausschuss · 22. November 2022 · TOP 6

Wohngeldreform 2023 - Sicherstellung der Antragssachbearbeitung durch zusätzliches Personal

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Wegen der bundesweiten Wohngeldreform 2023 und einer erwarteten Verdreifachung der Anträge empfiehlt der Ausschuss, 15 neue Stellen im Sozialamt zu schaffen. Der Beschluss steht unter einem Haushaltsvorbehalt und bedeutet jährliche Personalkosten von 690.000 Euro, um Anträge zügig bearbeiten zu können.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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