Frisch Auf! Bielefeld

Rat der Stadt Bielefeld · 7. April 2022 · TOP 11

Änderung der Verordnung über die Gegenstände des Wochenmarktes gemäß § 67 Abs. 2 der Gewerbeordnung auf den Bielefelder Wochenmärkten

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Rat hat einstimmig beschlossen, die Verordnung über die Bielefelder Wochenmärkte anzupassen. Künftig dürfen dort auch unverpackte Pflegeartikel und Naturkosmetika verkauft werden, sofern Mehrwegbehälter oder plastikfreie Verpackungen genutzt werden. Marktbesucher erhalten damit eine größere, umweltfreundlichere Produktauswahl zur Vermeidung von Plastikmüll.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Wochenmarkt
  • #Plastikvermeidung
  • #Naturkosmetik

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