Worum es geht
Der Betriebsausschuss Umweltbetrieb hat bei einer Enthaltung der Änderung der Straßenreinigungssatzung zugestimmt. Für 2023 steigt der Kostenbedarf für die Straßenreinigung um knapp fünf Prozent, was vor allem auf höhere Preise für Personal, Treibstoff und Material zurückzuführen ist. Die endgültige Entscheidung über die Satzung trifft der Rat.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
- #Straßenreinigung
- #Gebührenanpassung
- #Stadtsauberkeit
Im Ratsinformationssystem
- Sitzung Betriebsausschuss Umweltbetrieb vom 15. November 2022
- Vorlage 4909/2020-2025
- 00-Beschlussvorlage (PDF)
- (STR) Anlage I - Änderungssatzung (PDF)
- (STR) Anlage II - Dokumentation (PDF)
- (STR) Anlage III - Gebührenanalyse (PDF)
- (STR) Anlage IV - Gebührenrechnung (PDF)
- (STR) Anlage V - Gebührensätze (PDF)
- (STR) Anlage V a - Gebührentrennung WD (PDF)
- (STR) Anlage V b - Kostenschlüsselung (PDF)
- (STR) Anlage VI - Bewertung öffentliches Interesse (PDF)
- (STR) Anlage VII - Vergleich Haushalt (PDF)