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Betriebsausschuss Umweltbetrieb · 15. November 2022 · TOP 7

42. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung vom 23. November 1978

Bei einer Enthaltung einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Betriebsausschuss Umweltbetrieb hat bei einer Enthaltung der Änderung der Straßenreinigungssatzung zugestimmt. Für 2023 steigt der Kostenbedarf für die Straßenreinigung um knapp fünf Prozent, was vor allem auf höhere Preise für Personal, Treibstoff und Material zurückzuführen ist. Die endgültige Entscheidung über die Satzung trifft der Rat.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

  • #Straßenreinigung
  • #Gebührenanpassung
  • #Stadtsauberkeit

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