Frisch Auf! Bielefeld

Stadtentwicklungsausschuss · 6. September 2022 · TOP 11

Wesentliche Neuerungen durch das 5. Änderungsgesetz zum Kommunalabgabengesetz (KAG) für das Land NRW hier: Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes der Stadt Bielefeld für die Jahre 2022 - 2026 sowie Festlegung von geringfügigen Maßnahmen im Sinne des § 8a Absatz 4 KAG. Übertragung von in § 8a KAG geregelten Zuständigkeiten, Fortschreibung der Zuständigkeitsordnung des Rates sowie Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates; Änderung der Hauptsatzung.

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Der Stadtentwicklungsausschuss hat das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Bielefeld für die Jahre 2022 bis 2026 einstimmig beschlossen. Das Konzept erfasst Straßenabschnitte mit erheblichem Sanierungsbedarf und regelt Zuständigkeiten nach dem geänderten Kommunalabgabengesetz. Für die Bielefelder Bevölkerung sorgt dies für Transparenz bei anstehenden Erneuerungen und sichert den Abruf von Landesfördermitteln.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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