Worum es geht
Zur Bewältigung der anstehenden Wohngeldreform hat der Ausschuss einstimmig die Schaffung von 15 befristeten Stellen im Sozialamt bis 2026 befürwortet. Hintergrund ist die erwartete Verdreifachung von Anträgen ab Jahresbeginn 2023, wodurch jährliche Personalkosten von 690.000 Euro entstehen. Der Beschluss steht noch unter Haushaltsvorbehalt des Rates und soll längere Wartezeiten für Antragstellende verhindern.
Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.
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