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Finanz- und Personalausschuss · 21. November 2022 · TOP 8.1

Wohngeldreform 2023 - Sicherstellung der Antragssachbearbeitung durch zusätzliches Personal

Einstimmig beschlossen

Worum es geht

Zur Bewältigung der anstehenden Wohngeldreform hat der Ausschuss einstimmig die Schaffung von 15 befristeten Stellen im Sozialamt bis 2026 befürwortet. Hintergrund ist die erwartete Verdreifachung von Anträgen ab Jahresbeginn 2023, wodurch jährliche Personalkosten von 690.000 Euro entstehen. Der Beschluss steht noch unter Haushaltsvorbehalt des Rates und soll längere Wartezeiten für Antragstellende verhindern.

Von einer KI zusammengefasst – maßgeblich sind die verlinkten Originaldokumente.

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